Das EU-KI-Gesetz ist am 2. August 2026 von der Verpflichtungs- in die Durchsetzungsphase übergegangen. Die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck galten bereits seit August 2025, mit einer einjährigen Anpassungsfrist; diese Frist ist nun abgelaufen.

Was die Kommission jetzt tun kann

Die Kommission und ihr KI-Büro können Dokumentationen anfordern, technische Bewertungen von Modellen durchführen, Compliance- und Risikominderungsmaßnahmen verlangen und ein Modell vom EU-Markt beschränken oder zurückziehen.

Die Bußgelder betragen bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Verweigerung oder Verzögerung einer Anfrage ist selbst ein bußgeldbewehrter Verstoß — Nicht-Kooperation ist also keine Strategie.

Was Anbieter vorweisen müssen

Anbieter von Universalmodellen benötigen technische Dokumentation, eine Urheberrechtsrichtlinie und eine öffentliche Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte. Modelle, die als systemisches Risiko eingestuft werden, unterliegen zusätzlichen Sicherheitspflichten.

Die Zusammenfassung der Trainingsdaten ist die Vorschrift mit Biss für die Content-Industrie: Sie existiert speziell damit Rechteinhaber sehen können, ob ihre Werke verwendet wurden, und entsprechend handeln können. Die Pflichten gelten für Modelle, die in der EU angeboten werden, unabhängig davon, wo das Training stattgefunden hat.

Kennzeichnung

Artikel 50 verlangt, dass KI-generierte Inhalte gekennzeichnet und maschinenlesbar sind. Das ist der regulatorische Kontext für die Herkunftsnachweis-Arbeit, die Anbieter bereits ausliefern — Anthropic hat im August seinen Ansatz zur Text-Wasserzeichnung veröffentlicht, und Bildnachweise verbreiten sich schon länger. Das sind nicht nur Geste des guten Willens.

Warum das wichtig ist

Für die meisten Teams, die auf diesen Modellen aufbauen, ändert sich unmittelbar nichts — die Pflichten liegen bei den Anbietern, nicht bei jedem, der eine API aufruft. Was sich ändert, ist das Risiko, dass ein Modell, von dem man abhängig ist, in der EU nicht mehr verfügbar wird oder dass sich seine Bedingungen ändern, um einer Regulierungsbehörde zu genügen.

Anbieter von Modellen, die vor dem 2. August 2025 veröffentlicht wurden, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen — das ältere Marktsegment hat also noch ein weiteres Jahr. Die praktische Schlussfolgerung ist dieselbe wie bei der Preisgestaltung: Architekturen vermeiden, die davon ausgehen, dass ein bestimmtes Modell immer verfügbar sein wird.