Ein Bundesrichter in Massachusetts hat es abgelehnt, Urheberrechtsklagen gegen Suno, den KI-Musikgenerator, in einer angestrebten Sammelklage unabhängiger Aufnahmekünstler abzuweisen.

Was der Richter entschieden hat

US-Bezirksrichter F. Dennis Saylor IV wies Sunos Antrag auf Abweisung der Klagen nach dem Copyright Act und dem Digital Millennium Copyright Act zurück. Abgewiesen wurde lediglich eine Klage nach dem Tennessee Consumer Protection Act.

Entscheidend ist die Begründung. Suno hatte argumentiert, die Klage müsse scheitern, weil die Kläger keinen einzigen generierten Track benannt hätten, der einem ihrer Songs wesentlich ähnlich sei. Der Richter lehnte dies als pauschale Anforderung ab und stellte fest, dass die Kläger genug vorgetragen hätten, um das Verfahren fortzusetzen, auch ohne das abgeleitete Werk in diesem Stadium vorzulegen.

Warum das bedeutsam ist

Ein konkretes rechtsverletzendes Ergebnis zu benennen, ist der schwierigste Beweis, den man gegen ein generatives Modell erbringen kann, da Ergebnisse auf Anfrage erzeugt werden und nie zweimal identisch sind. Wäre dies vor der Beweisaufnahme erforderlich, würden die meisten derartigen Klagen bereits bei der ersten Anhörung scheitern.

Die Kläger behaupten zudem, ihre Aufnahmen seien von YouTube heruntergeladen worden, worauf sich die DMCA-Klage stützt. Dass diese Klage weitergeführt wird, trennt die Frage, wie die Trainingsdaten beschafft wurden, von der Frage, was das Modell erzeugt.

Wie es weitergeht

Beweisaufnahme. Das ist die praktische Folge davon, einen Abweisungsantrag zu überstehen, und genau hier werden Fälle wie dieser teuer und aufschlussreich, weil offengelegt werden muss, was in den Trainingsdatensatz eingeflossen ist und wie.

Was es für Nutzer dieser Tools bedeutet

Für alle, die heute mit Suno Musik erzeugen, ändert sich zunächst nichts. Wer jedoch kommerzielle Arbeiten auf den Ergebnissen eines generativen Musiktools aufbaut, sollte wissen, dass die Lizenzbedingungen, auf die man sich verlässt, nun gerichtlich geprüft und nicht einfach hingenommen werden. Dokumentieren Sie, was Sie wann generiert haben, und lesen Sie die Bedingungen, die Ihr Anbieter tatsächlich zur kommerziellen Nutzung anbietet.